Sie wollen Ihr Unternehmen so aufstellen, dass es wirtschaftlich trägt und zu Ihrem Leben passt. Das BAFA übernimmt 50 % der Beratungskosten. Anträge sind bis Ende 2028 möglich.
Beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen · 25 Jahre selbst Unternehmer · Hamm und online
Das Team ist gewachsen, die Aufträge sind da. Trotzdem landen Entscheidungen, Rückfragen und Probleme am Ende wieder bei Ihnen. Der Kalender ist voll, und gemessen am Einsatz bleibt zu wenig übrig.
Viele Inhaber schieben eine Beratung genau deshalb auf: keine Zeit, und das Geld fehlt gefühlt an anderer Stelle. Hier hilft die BAFA-Förderung. Sie senkt die Kosten für den ersten Schritt um die Hälfte.
Wichtig ist uns dabei: Die Förderung ist nicht der Grund für eine Beratung. Sie macht es nur leichter, endlich anzufangen.
Was das BAFA übernimmt
Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ erstattet kleinen und mittleren Unternehmen einen Teil der Beratungskosten. In NRW und den anderen westlichen Bundesländern sind das 50 % der förderfähigen Kosten.
Eckdaten | Wert |
|---|---|
Zuschuss in NRW | 50 % |
Förderfähige Kosten je Beratung | bis 3.500 € netto |
Zuschuss je Beratung | bis 1.750 € |
Geförderte Beratungen | bis zu 2 pro Jahr, 5 insgesamt |
Antragsfrist | bis 31.12.2028 |
Rechenbeispiel: Eine Beratung kostet 3.500 € netto. Sie zahlen das Honorar zunächst vollständig. Nach dem Verwendungsnachweis erstattet das BAFA 1.750 €. Ihr Eigenanteil liegt also bei 1.750 € netto.
Wir sagen das bewusst so deutlich. Eine gute Beratung kostet Geld, auch mit Förderung. Sie soll sich für Sie wirtschaftlich rechnen, nicht nur günstig sein.
Antrag ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 wird der Antrag einfacher und vollständig digital. Er läuft dann nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID. Mehrere Erklärungen, die bisher vorab nötig waren, sind künftig Teil des Verwendungsnachweises.
Der häufigste Fehler: Schon die Unterschrift unter den Beratungsvertrag gilt als Beginn der Beratung. Wer vor dem Antrag unterschreibt, verliert die Förderung. Deshalb unterschreiben wir mit Ihnen erst, wenn Ihr Antrag gestellt ist.
Für wen es sich lohnt
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Gemeinnützige Vereine und Stiftungen sind ausgeschlossen. Ob alle weiteren Bedingungen für Sie erfüllt sind, prüfen wir im Erstgespräch.
Besonders gut passt die Beratung zu inhabergeführten Betrieben, in denen vieles am Chef hängt. Das gilt vor allem für das Handwerk. Hier arbeitet der Inhaber oft selbst mit, plant, rechnet und führt das Team, alles gleichzeitig.
Karsten Homann hat 25 Jahre einen Malerbetrieb mit bis zu 15 Mitarbeitenden geführt. Er kennt Angebote, Baustellen, Personalengpässe und Liquidität nicht aus Büchern. Deshalb beginnen wir nicht mit Theorie, sondern mit Ihrem Alltag.
Was in der Beratung passiert
Wir beginnen nicht mit einer fertigen Lösung. Ein neuer Mitarbeiter kann entlasten oder alles komplizierter machen. Deshalb klären wir zuerst, warum es so ist, wie es ist.
Am Ende steht ein schriftlicher Beratungsbericht mit konkreten nächsten Schritten. Er ist zugleich der Bericht, den das BAFA für den Verwendungsnachweis verlangt.
Über Karsten Homann
Karsten Homann hat mehr als 25 Jahre Unternehmen aufgebaut und geführt, zeitweise mit 15 Mitarbeitenden und rund 50 Immobilien. Von außen sah vieles nach Erfolg aus. Aber das Unternehmen passte immer weniger zu dem Menschen, der es führte. Aus dieser Erfahrung ist MENSCHFAKTOR® entstanden.
Im Gespräch sitzt Ihnen immer Karsten Homann gegenüber, in Hamm, bei Ihnen im Betrieb oder online. Hinter jedem Gespräch steht aber ein Team. Carmen Homann und Julia Schölpert reflektieren die Gespräche gezielt mit: Carmen mit Blick auf die Menschen und das, was sie belastet, Julia mit Blick auf Abläufe, Digitalisierung und KI.
So haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt. Und Sie bekommen Einschätzungen, die schon aus drei Blickwinkeln geprüft sind, bevor sie bei Ihnen ankommen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Ob Ihr Betrieb alle Voraussetzungen erfüllt, klären wir im Erstgespräch.
50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 1.750 € je Beratung bei bis zu 3.500 € netto Honorar.
Das Programm wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Weil Beratung und Nachweis nach dem Antrag Zeit brauchen, sollten Sie 2028 nicht bis zum Jahresende warten.
Bis zu zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf über die gesamte Laufzeit seit 2023.
Immer vor Beginn der Beratung. Schon die Vertragsunterschrift gilt als Beginn.
Der Antrag läuft nur noch digital über ELSTER oder die BundID. Es gibt weniger Formulare, und als Zahlungsnachweis genügt eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking.
Bei 3.500 € Honorar tragen Sie 1.750 € selbst. Den Zuschuss erhalten Sie nach dem Verwendungsnachweis.
Und wie kann die Beratung beginnen?
Sie müssen weder wissen, welche Beratung Sie brauchen, noch den Antrag schon vorbereitet haben. Im ersten Gespräch klären wir, worum es geht, ob die Förderung für Sie passt und wie ein sinnvoller nächster Schritt aussieht. Wenn ich Ihnen nicht helfen kann, sage ich Ihnen das offen.
Erstgespräch mit Karsten Homann · 30 Minuten · persönlich · unverbindlich